Ab 1943 werden alle Flugzeuge, die den festen hellblauen
Anstrich tragen, für den Nachteinsatz mit einer abwaschbaren
Nachtsichtschutzfarbe Flieglack 7120.22 versehen. Flugzeuge mit
einem Nachsichtschutzanstrich dürfen keinesfalls für den
Tageseinsatz verwendet werden. Ebenso, mit der Einführung des
festen Nachtsichtschutzanstriches, erhält die Truppe die blaue
Umtarnfarbe Flieglack 7125.65 für den Tagessichtschutz.
Erbeutete Feindflugzeuge oder Luftgeräte ausländischer Herkunft
erhielten zur leichteren Erkennung einen gelben Anstrich über
alle Tragflächen- und Rumpfunterseiten, sowie über alle Flächen
des Höhen- und Seitenleitwerkes. Oftmals waren auch
Motorverkleidung und Querruder in diesem leuchtenden Gelb
gehalten. Als Nationalitätszeichen trugen sie die, der Deutschen
Luftwaffe. Dieses Farbschema galt zumindest solange, wie diese
Flugzeuge bei den Erprobungsstellen getestet wurden. Andernfalls
galten die zeitgemäßen Farbvarianten.
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Ju 88 G-6 (Tab.9) |
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76 |
22 |
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Bf 110 D des II./NJG 1 (Tab.9) |
rundum 22, bzw. Flieglack 7120.22 |
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