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Boden Anlagen der Flugsicherung |
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Eine Flugsicherungs-Funkstelle |
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Aufstellung des Funkmastes, eines mobilen Funktrupps einer Flugsicherungskompanie
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Nach dem Abschluss der Maßnahmen wurden den
Luftnachrichtenregimentern eine Fliegerstaffel (später
Fliegerkompanie) zugeordnet. Diese, mit Junkers Ju 52
Transportflugzeugen ausgerüsteten Fliegerkräfte, hatten im
Kriegsfalle die Aufgabe, eroberte nicht ausgebaute
Flugplätze mit Fernmelde- und Flugsicherungstechnik
auszurüsten, um eine schnelle Nutzung durch eigene Kräfte
sicherzustellen. Die Flugsicherungstechnischen Anlagen der
Fliegerhorste umfassten mindestens je eine
Funkbetriebsstelle, Funksendestelle, Telefonvermittlung,
Funklande- Bodenanlage, Flugsicherungs-
Beratungs-/Wetterstelle, Peilfunkbetriebsstelle, LW/KW-
Adcockpeilanlage (ab 1940), Fernschreibstelle, UKW-
Adcockpeilanlage (ab 1943), Funkmeisterei und die
Platzbefeuerung. Analog zur Reichsflugsicherung wurden die
Flugsicherungsverfahren Durchstoßverfahren (QGH), das ZZ-
Verfahren (QGX) und das UKW- Baken Landeverfahren (QGA)
angewandt. Betrieblich wurde die militärische Flugsicherung 1943 von
der LW- auf UKW- Flugsicherung umgestellt. Wenig später
waren für alle Flugzeuge Zielanflüge auf UKW- Bodensender
möglich. Auf einigen Fliegerhorsten ohne UKW- Landeanlagen
wurden ab 1944 Landetrupps mit Funkmessgeräten eingesetzt,
die mit Hilfe der Entfernungsmessung und Richtungsbestimmung
die Flugzeuge "heruntersprechen" konnten. |
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Innerhalb des Gesamtgebietes Peilungen
unterscheidet man grundsätzlich zwischen Eigen- und
Fremdpeilungen. Sie werden auf nahezu gleiche Weise
bewerkstelligt. Unterschiede zwischen ihnen liegen einmal in der
Bauart der zu ihrer Ausführung benutzten Geräte und in dem Ort,
an dem sie ausgeführt werden. Fremdpeilungen sind solche
Peilungen, die im Auftrag eines fliegenden Flugzeuges von einer
Bodenstelle, die mit einem Peilgerät ausgerüstet ist, ausgeführt
werden. Den Sende- und Empfangsanlagen der Bodenstation und des
Flugzeuges fallen hierbei die Aufgaben zu von Seiten des
Flugzeuges: Anforderung der Peilungen, Senden von Peilzeichen
auf einer verabredeten Welle und Aufnahme der Ergebnisse, von
Seiten der Bodenstelle: Beantwortung der erhaltenen Anforderung,
Vornahme der Peilung und Übermittlung des erpeilten Ergebnisses.
Eigenpeilungen sind solche Peilungen, die das Flugzeug mit
eigenem an Bord befindlichen Peilgerät vornimmt, ohne jede
fremde Hilfe unter Ausschaltung des eigenen Sende- und
Empfanggeräts.
Darstellung des ZZ-Verfahren (Fremdpeilung bei Blindflug)
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