LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
Flugsicherung
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de

Mit der Aufstellung der Luftwaffe wurde die Luftnachrichtentruppe (Ln) für alle Belange des Luftnachrichtenverbindungswesens, und somit auch für die militärische Flugsicherung, zuständig. Die Hauptaufgaben der Flugsicherungskompanien waren die Durchführung des Flugsicherungsbetriebes, die Funknavigation und der Wetterdienst. Nach dem endgültigen Abschluss der Aufstellung der Luftwaffe standen den Geschwadern 269 Fliegerhorste im gesamten Reichsgebiet zur Verfügung. Hierbei wurde zwischen 65 so genannten "Leithorsten" und 204 nach geordneten "Einsatzhäfen" unterschieden, wobei die "Leithorste" die ihnen jeweils unterstellten Einsatzplätze in allen Bereichen zu versorgen hatten. Die große Anzahl der durch die Luftnachrichtentruppe Fernmelde- und Flugsicherungstechnisch zu bedienenden Horste führte zu einer Umgliederung in der Organisation. Die Aufgaben der Flugsicherungszüge der Luftkreise wurde durch die Kompanien und Züge der Luftnachrichtenabteilungen und später, der Luftnachrichtenregimenter der Luftgaue übernommen.

LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
Boden Anlagen der Flugsicherung
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de
LuftArchiv.de

Eine Flugsicherungs-Funkstelle

LuftArchiv.de
LuftArchiv.de

Aufstellung des Funkmastes, eines mobilen Funktrupps einer Flugsicherungskompanie

LuftArchiv.de
LuftArchiv.de

Nach dem Abschluss der Maßnahmen wurden den Luftnachrichtenregimentern eine Fliegerstaffel (später Fliegerkompanie) zugeordnet. Diese, mit Junkers Ju 52 Transportflugzeugen ausgerüsteten Fliegerkräfte, hatten im Kriegsfalle die Aufgabe, eroberte nicht ausgebaute Flugplätze mit Fernmelde- und Flugsicherungstechnik auszurüsten, um eine schnelle Nutzung durch eigene Kräfte sicherzustellen. Die Flugsicherungstechnischen Anlagen der Fliegerhorste umfassten mindestens je eine Funkbetriebsstelle, Funksendestelle, Telefonvermittlung, Funklande- Bodenanlage, Flugsicherungs- Beratungs-/Wetterstelle, Peilfunkbetriebsstelle, LW/KW- Adcockpeilanlage (ab 1940), Fernschreibstelle, UKW- Adcockpeilanlage (ab 1943), Funkmeisterei und die Platzbefeuerung. Analog zur Reichsflugsicherung wurden die Flugsicherungsverfahren Durchstoßverfahren (QGH), das ZZ- Verfahren (QGX) und das UKW- Baken Landeverfahren (QGA) angewandt. Betrieblich wurde die militärische Flugsicherung 1943 von der LW- auf UKW- Flugsicherung umgestellt. Wenig später waren für alle Flugzeuge Zielanflüge auf UKW- Bodensender möglich. Auf einigen Fliegerhorsten ohne UKW- Landeanlagen wurden ab 1944 Landetrupps mit Funkmessgeräten eingesetzt, die mit Hilfe der Entfernungsmessung und Richtungsbestimmung die Flugzeuge "heruntersprechen" konnten.

LuftArchiv.de
LuftArchiv.de

Innerhalb des Gesamtgebietes Peilungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Eigen- und Fremdpeilungen. Sie werden auf nahezu gleiche Weise bewerkstelligt. Unterschiede zwischen ihnen liegen einmal in der Bauart der zu ihrer Ausführung benutzten Geräte und in dem Ort, an dem sie ausgeführt werden. Fremdpeilungen sind solche Peilungen, die im Auftrag eines fliegenden Flugzeuges von einer Bodenstelle, die mit einem Peilgerät ausgerüstet ist, ausgeführt werden. Den Sende- und Empfangsanlagen der Bodenstation und des Flugzeuges fallen hierbei die Aufgaben zu von Seiten des Flugzeuges: Anforderung der Peilungen, Senden von Peilzeichen auf einer verabredeten Welle und Aufnahme der Ergebnisse, von Seiten der Bodenstelle: Beantwortung der erhaltenen Anforderung, Vornahme der Peilung und Übermittlung des erpeilten Ergebnisses. Eigenpeilungen sind solche Peilungen, die das Flugzeug mit eigenem an Bord befindlichen Peilgerät vornimmt, ohne jede fremde Hilfe unter Ausschaltung des eigenen Sende- und Empfanggeräts.

LuftArchiv.de

Darstellung des ZZ-Verfahren (Fremdpeilung bei Blindflug)

LuftArchiv.de
LuftArchiv.de